Moderation und Begleitung in der Haushaltsklausur
Die Haushaltsberatungen stellen viele Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter vor eine große Herausforderung. Die gesetzlichen Grundlagen in der Hessischen Gemeindeordnung (HGO), der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) und der Gemeindekassenverordnung (GemKVO) sind oft nicht präsent.
Gerade neu gebildete Fraktionen oder Fraktionen, deren Mitglieder neu in der Gemeindevertretung sind, fragen sich: „Welche Anträge zum Haushalt stellen wir?“
Hier setzt der Praxis-Workshop an:
Gemeinsam erarbeiten wir die Inhalte des Entwurfs des jeweiligen Haushaltsplanes der Gemeinde und erörtern, welche Anträge die Fraktion stellen könnte.
Sofern die Zeit ausreicht, könnten auch Grundzüge der Rede zum Haushalt für die Sitzung der Gemeindevertretung erarbeitet werden.
Begleitung der Fraktion bei der Bearbeitung des Entwurfs des kommunalen Haushaltes:
– Wie ist der Haushalt aufgebaut?
– Haushaltssatzung? Hebesätze? Gebühren und Beiträge? Rückstellungen?
– Was gilt es zu beachten?
– Welche Anträge könnte die Fraktion im Rahmen der Haushaltsberatungen stellen?
Voraussetzung: Der Haushaltsplan liegt im Entwurf vor und wird mindestens 14 Tage vorher elektronisch übersandt.