Fraktionsmittel, Aufwandsentschädigung und Steuerpflichten für Mandatsträger*innen
Lasst uns über Geld reden!
Die Mitglieder in den kommunalen Gremien bewegen viel Geld.
Bei der Abstimmung über den Haushalt, bei Investitionsentscheidungen oder bei der Entscheidung über die Erhöhung von Steuern geht es meist um viel Geld im kommunalen Haushalt.
Allerdings lohnt es sich, in diesem Zusammenhang auch den Finanzen der Fraktion eine wenig Aufmerksamkeit zu schenken.
In vielen Kommunen erhalten die Fraktionen Geld aus dem städtischen Haushalt um den Aufwand ihrer Geschäftsführung abzudecken. Diese Mittel sind zweckgebunden, können aber geschickt eingesetzt die Schlagkraft der Fraktion beachtlich erhöhen.
Ziel ist es, zu erläutern, warum es Fraktionszuweisungen gibt, wie diese verteilt werden und für welche Zwecke sie verwendet werden dürfen.
Den zweiten Schwerpunkt bilden die persönlichen Ansprüche der Mandatsträger*innen. Diese erhalten eine Aufwandsentschädigung, die aber ggf. versteuert werden muss.
Im Seminar wird erläutert, wie die Aufwandsentschädigung berechnet wird und welche steuerlichen Pflichten zu beachten sind. Ergänzend geht es um die umstrittene Frage der Sozialabgabenpflicht kommunaler Mandate.
Eine Darstellung zu den persönlichen Ansprüchen der Gremienmitglieder auf Verdienstausfall, Aufwandsentschädigung und Reisekosten sowie ein Überblick über die steuerlichen Folgen, runden das Seminar ab.