Bürgerbegehren – Bürgerentscheid (Onlineseminar)
Nach § 8b der HGO können die Bürger:innen einer Gemeinde über eine wichtige Angelegenheit der Gemeinde einen Bürgerentscheid beantragen. Das nennt man dann ein Bürgerbegehren.
Auch die Gemeindevertretung kann anstelle einer eigenen Entscheidung die Durchführung eines Bürgerentscheids beschließen. Der Beschluss bedarf dann der Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Mitglieder. Dies wäre dann ein Vertreterbegehren.
Im Praxis-Workshop sollen folgende Fragen gemeinsam erarbeitet werden:
– Was ist denn überhaupt eine wichtige Angelegenheit der Gemeinde?
– Wer kann ein Bürgerbegehren initiieren?
– Welche Fristen und welche Formalia sind zu beachten?
– Wie ist der gesamte Ablauf eines Bürgerbegehrens?
– Wann wird aus einem Bürgerbegehren eine Bürgerentscheid?
– Welche Rechtsprechung gibt es zum Themenkomplex?
Zielgruppe: Grüne und alternative Fraktionen in kommunalen „Parlamenten“ (Gemeindevertretung, Stadtverordnetenversammlung, Kreistag, …)