Zum Spiegelbildlichkeitsprinzip
UND ZUR UNZULÄSSIGKEIT GEMEINSAMERWAHLVORSCHLÄGE – AUCH SOLCHER VON KOALIERENDEN FRAKTIONEN – BEI DER WAHL ZU DEN AUSSCHÜSSEN HESSISCHER GEMEINDEVERTRETUNGEN Die schriftlichen Urteilsgründe des Bundesverwaltungsgerichts sind eingetroffen. In seinem Leitsatz stellt das Bundesverwaltungsgericht heraus, dass ein gemeinsamer Wahlvorschlag mehrerer Fraktionen zur Besetzung der Ausschüsse der Gemeindevertretung auch dann unzulässig ist, wenn ihm eine durch einen Koalitionsvertrag vereinbarte Zusammenarbeit der Fraktionen zu Grunde liegt. Das Gericht hat damit seine bereits im Urteil vom 10.12.2003 – 8 C 18.03 – eingeschlagene Richtung konsequent…
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