Bleifreie Jagdmunition
Das Land Hessen hat ab 1. April 2015 die Verwendung von bleihaltiger Jagdmunition untersagt und verweist auf Untersuchungen, die die Gleichwertigkeit von bleifreier Munition belegen. Die neue Regelung gilt für den kompletten hessischen Staatswald. Die Bediensteten von Hessen-Forst werden ab dem 1. April 2015 nur noch bleifreie Munition anschaffen und bei der Jagdausübung auf den Staatswaldflächen verwenden. Auch Gäste, die bei Hessen-Forst an Jagden teilnehmen, müssen dann solche Munition nachweisen. Auch auf Staatswaldflächen, auf denen Hessen-Forst die Jagdausübung nicht selbst…
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