AGB GAK Hessen e.V.

(1) Anmeldung zu Seminaren
Eine Anmeldung zu einer Veranstaltung erfolgt in der Regel über die Kaufabwicklung auf unserer Website https://gak-hessen.de/ oder schriftlich per E-Mail (gak@gruene-hessen.de) über die Geschäftsstelle der GAK Hessen e.V. . Mit der Anmeldung werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der GAK Hessen e.V.  anerkannt.

(2) Anmeldebestätigung
Eine Anmeldung wird seitens der GAK Hessen e.V.  erst durch eine Anmeldebestätigung per E-Mail verbindlich. Sollte eine Teilnahme wegen zu vieler oder nicht ausreichender Anmeldungen nicht möglich sein oder eine Änderung erfolgen, werden die Teilnehmenden so bald wie möglich benachrichtigt.

(3) Teilnahmegebühr
Mit der Anmeldung verpflichten sich die Teilnehmenden – falls gefordert – zur Zahlung erhobener Seminargebühren. Die Teilnahmekosten müssen bis spätestens zehn Tage nach dem Erhalt der Rechnung beim GAK Hessen e.V. eingegangen sein. Die Rechnung wird nach Abschluss der Veranstaltung per E-Mail verschickt.

(4) Allgemeines zu Seminaren und Veranstaltungen der GAK Hessen e.V.
Die GAK Hessen e.V.  behält sich vor, auch kurzfristig einen Wechsel der Referent*innen oder Änderungen des Veranstaltungsortes vorzunehmen. Ein Rücktrittsrecht besteht aus diesen Gründen nicht.

(5) Absage der Veranstaltung durch die GAK Hessen e.V.
Falls ein Seminar nicht die erforderliche Mindestanzahl an Teilnehmenden erreicht oder die GAK Hessen e.V. die Veranstaltung aus anderen Gründen absagt, werden die angemeldeten Personen umgehend benachrichtigt und das Seminar wird nicht in Rechnung gestellt.

(6) Absage der Veranstaltung durch die Teilnehmenden
Teilnehmende können ihre Anmeldung bis spätestens vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung kostenfrei in Textform (z. B. per E-Mail an gak@gruene-hessen.de) stornieren. Nach Ablauf der Stornierungsfrist kann ein Rücktritt nur gebührenfrei erfolgen, wenn eine Ersatzperson den Platz einnimmt. Dies kann der Fall sein, sobald es eine Warteliste gibt. Ansonsten muss der*die Absagende eine Ersatzperson benennen, wenn dies nicht anders schriftlich per E-Mail (gak@gruene-hessen.de) mit der Geschäftsstelle abgesprochen wurde.

(7) Haftung aus anderen Gründen
1. Eine Haftung für Unfälle, Sach- und Personenschäden, Verlust von Gegenständen bei der An- und Abreise sowie während der Veranstaltung kann von der GAK Hessen e.V.  nicht übernommen werden, es sei denn, dass der Schaden von Mitarbeitenden der GAK Hessen e.V.  grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde. Jede*r Teilnehmende trägt die volle Verantwortung für sich und ihre*seine Handlungen in der Veranstaltung.
2. Außergewöhnliche Ereignisse wie Naturkatastrophen, Verkehrsstörungen, Krankheit der Referent*innen sowie sonstige Fälle von höherer Gewalt, die die GAK Hessen e.V. nicht zu vertreten hat, befreien die GAK Hessen e.V.  für die Dauer ihrer Auswirkungen von der Verpflichtung zur Vertragserfüllung. In diesen Fällen ist die GAK Hessen e.V. weder zum Schadenersatz noch zum Ersatz von Reisekosten sowie von Arbeitsausfall verpflichtet.

(8) Persönliche Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt und nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verwendet. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

(9) Widerrufsrecht
Ein Widerrufsrecht für Verbraucher*innen besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Da die von der GAK Hessen e.V. angebotenen Seminare und Veranstaltungen zu festen Terminen stattfinden, besteht kein Widerrufsrecht. Unabhängig davon gelten die in diesen AGB geregelten Bedingungen zur Absage durch Teilnehmende gemäß Abschnitt (6).

(10) Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein,soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt sein. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den Interessen der vertragschließenden Parteien am nächsten kommt und den Übrigen Vorschriften nicht zuwiderläuft.

(11) Gerichtsstand
Die Vereinbarungen zwischen der GAK Hessen e.V.  und den Teilnehmer*innen werden nach deutschem Recht geschlossen. Der Gerichtsstand ist Wiesbaden.