21. Juli 2014

Ein Samstagnachmittag im Schatten

Diskussion zum Kommunalen Finanzausgleich am 19. Juli 2014 in Frankfurt

P1000026kMit Finanzminister Dr. Thomas Schäfer konnten wir einen hochkarätigen Referenten gewinnen, der die kommunalen MandatsträgerInnen in den aktuellen Sachstand bei der Reform des Kommunalen Finanzausgleichs (KFA) einführte. GAK-Vorstandsmitglied und Landtagsabgeordnete Eva Goldbach begrüßte die Anewesenden und moderierte die Veranstaltung.

Zu Beginn bedankte sich Dr. Schäfer für „einen Nachmittag im Schatten“, denn die Alternative wäre wohl Gartenarbeit bei  hochsommerlichen Temperaturen gewesen. Allerdings war auch dieses Thema durchaus geeignet, Referenten wie Teilnehmenden den Schweiß auf die Stirn zu treiben.

Der Minister hatte eine Präsentation mitgebracht, an Hand derer er den Stand der Diskussion und die vorhandenen Probleme erläuterte:

  • Mit 183 Euro je Einwohner erreichen die hessischen Kommunen im Vergleich der Bundesländer das zweithöchste Defizit im Finanzierungssaldo. Das Finanzierungssaldo ist die Differenz aus den bereinigten Einnahmen und Ausgaben. Nur das Saarland steht noch schlechter da.
  • Im Realsteuervergleich liegen die hessischen Kommunen bei allen 3 Steuern (Grundsteuer A + B, Gewerbesteuer) unter dem Durchschnitt der Flächenländer.
  • Dafür nehmen sie bei ausgewählten Ausgabearten (Personalausgaben, Sachaufwand, Soziale Leistungen, Zinsausgaben und Baumaßnahmen) eine Spitzenstellung ein.
  • Bei den Schulden liegt Hessen auf dem viertletzten Platz der Bundesländer. Vorallem die Kassenkredite, die zur Finanzierung laufender Ausgaben herangezogen werden, betrugen zum Ende 2012 1.252 Euro/Einwohner. Spitzenreiter sind Baden-Württemberg mit 17 und Bayern mit 21 Euro/Einwohner. Der Minister wies darauf hin, dass das auch mit einer traditionell anderen Auffasung der Kommunalaufsicht zusammenhängt. In Hessen könne man eher von Kommunal-Nachsicht sprechen.

Das Land hat die Verantwortung, Landkreise, Städte und Gemeinden zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben angemessen finanziel auszustatten (Artikel 28 Grundgesetz und Artikel 137 der hessischen Verfassung). Nach dem Urteil des Staatsgerichtshofs vom 21.05.2013 (Alsfelder Urteil) ist die bisherige Ausstattung nicht verfassungskonform, da der Finanzierungsbedarf der Kommunen nicht ermittelt worden ist. Spätesten zum Jahr 2016 muss eine verfassungskonforme Neuregelung verabschiedet worden sein.

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Aus dem Kreis der über 40 Teilnehmenden kamen Fragen nach grundsätzlichen Regelungen aber auch nach Details. Die Antwort auf die zentrale Frage aller Fragen musste Minister Schäfer allerdings schuldig bleiben. Wie viel Geld künftig im KFA sein wird, wird erst am Schluss des Prozesses zu ermitteln sein.